Vertragsbedingungen zur Fördermitgliedschaft

Kita Kleiner Kreisel Lünen e.V.

Rudolph-Nagell-Straße 31
44534 Lünen

Mit dem Absenden des Online-Formulars beantragt der Antragsteller die Aufnahme als Fördermitglied in den Verein Kita Kleiner Kreisel Lünen e.V..
Die Fördermitgliedschaft kommt erst durch die Annahme des Antrags durch den Vorstand zustande.

 

§ 1 Fördermitgliedschaft und Vereinszweck

Der Verein verfolgt als eingetragener Verein ideelle Zwecke, insbesondere den Betrieb einer Elterninitiative und die Förderung der Kindertagesbetreuung.

Fördermitglieder unterstützen den Verein durch regelmäßige finanzielle Beiträge. Die Fördermitgliedschaft ist eine passive Mitgliedschaft. Fördermitglieder nehmen nicht an der Betreuung teil und sind nicht verpflichtet, sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen.

Soweit die Satzung nichts Abweichendes regelt, haben Fördermitglieder kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und können nicht in Vereinsorgane gewählt werden. Die Teilnahme an Mitgliederversammlungen bleibt im Rahmen der Satzung möglich.

 

§ 2 Erwerb der Fördermitgliedschaft

Die Fördermitgliedschaft wird durch Antrag des Interessenten und Annahme durch den Vorstand erworben.

Der Antrag erfolgt durch Absenden des auf der Website des Vereins bereitgestellten Online-Formulars.

Mit dem Antrag erkennt der Antragsteller die Satzung des Vereins sowie diese Vertragsbedingungen zur Fördermitgliedschaft an.

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.

Der Antragsteller wird über die Entscheidung des Vorstands in Textform, insbesondere per E-Mail, informiert.

 

§ 3 Rechte der Fördermitglieder

Fördermitglieder erhalten Informationen über die Tätigkeit des Vereins.

Sie können an Veranstaltungen des Vereins teilnehmen, soweit diese nicht ausdrücklich aktiven Mitgliedern vorbehalten sind.

Die Fördermitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

 

§ 4 Pflichten der Fördermitglieder

Fördermitglieder unterstützen den Vereinszweck durch Zahlung des von ihnen gewählten monatlichen Förderbeitrags.

Sie sind verpflichtet, ihre im Antrag gemachten Angaben aktuell zu halten. Änderungen von Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.

Fördermitglieder haben alles zu unterlassen, was den Interessen, dem Zweck oder dem Ansehen des Vereins schaden könnte.

 

§ 5 Förderbeitrag

Das Fördermitglied bestimmt die Höhe seines monatlichen Förderbeitrags frei; der Beitrag beträgt mindestens 5,00 Euro pro Monat.

Die Zahlung erfolgt durch einen vom Fördermitglied selbst eingerichteten Dauerauftrag auf das Vereinskonto.

Der Beitrag ist jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats fällig.

Das Fördermitglied kann die Höhe des monatlichen Förderbeitrags jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern.

Gerät das Fördermitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, kann der Verein die Fördermitgliedschaft nach vorheriger Mahnung aus wichtigem Grund kündigen.

 

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Die Fördermitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Das Fördermitglied kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen, insbesondere per E-Mail an

Der Verein kann die Fördermitgliedschaft aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Fördermitglied trotz Mahnung mit Beiträgen erheblich in Verzug ist oder in schwerwiegender Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt.

Mit Beendigung der Fördermitgliedschaft enden die mitgliedschaftlichen Rechte des Fördermitglieds. Bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen bleiben unberührt.

Gesetzliche Austrittsrechte bleiben unberührt.

 

§ 7 Datenschutz

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten des Fördermitglieds, insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten und Angaben zum Förderbeitrag, ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung des Antrags, der Durchführung der Fördermitgliedschaft und der Mitgliederverwaltung.

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine gesonderte Einwilligung vorliegt.

Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung der Fördermitgliedschaft sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

Dem Fördermitglied stehen die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung des Vereins.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Vereinsrecht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Vereins.


Hinweis zum Online-Antrag

Mit dem Absenden des Online-Formulars wird der Antrag auf Fördermitgliedschaft verbindlich gestellt.